Fledermaus-Höhenmonitoring bei Windenergievorhaben

Erfassung der Fledermausaktivität im Rotorbereich von Windenergieanlagen – für eine gezielte, zeitlich begrenzte Abschaltung zum Schutz der Tiere und zur Optimierung des Anlagenbetriebs.

Kollisionsrisiko von Fledermäusen mit Windenergieanlagen


Alle in Schleswig-Holstein vorkommenden Fledermausarten sind nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt und im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet.
Beim Betrieb von Windenergieanlagen besteht ein erhöhtes Kollisionsrisiko, wenn Fledermäuse in den vom Rotor überstrichenen Bereich einfliegen. Für 18 der 25 in Deutschland vorkommenden Arten ist dies dokumentiert (DÜRR 2023). Das Risiko variiert je nach Art, Jahreszeit, Wetter, Anlagentyp und weiteren Faktoren.

Projektziel

Ziel des Monitorings ist die rechtssichere Erfassung und Bewertung der Fledermausaktivität im Gefahrenbereich des Rotors. Auf Basis der Ergebnisse wird geprüft, ob der Tatbestand der Tötung gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG beim Betrieb einer Windenergieanlage vorliegt und wie er durch gezielte Abschaltmaßnahmen vermieden werden kann.
So lassen sich außerdem pauschale behördliche Abschaltvorgaben bei geringer Fledermausaktivität fachlich begründet reduzieren bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des artenschutzkonformen Betriebs der Anlage.

Methode

Zur Bewertung des Kollisionsrisikos wird die Fledermausaktivität direkt im Gefahrenbereich des Rotors erfasst. Da dieser Bereich in Höhen liegt, die mit bodengebundenen Verfahren nicht erreicht werden können, erfolgt die Erfassung in der Gondel der Anlage – also im Zentrum des Gefahrenraums.

Dazu wird ein spezielles Monitoring-System temporär in der Anlage installiert, das über ein Ultraschallmikrofon die Ortungsrufe der Fledermäuse aufzeichnet. Die Audiosequenzen werden anschließend ausgewertet und die Rufe bis auf Artniveau bestimmt.

Parallel dazu wird von den Wettersensoren in der Gondel kontinuierlich die Windgeschwindigkeit und Temperatur erfasst – zwei Umweltparameter, deren Einfluss auf die Fledermausaktivität wissenschaftlich belegt ist und die bei der Berechnung der Abschaltvorgaben einbezogen werden müssen.

Die Analyse erfolgt mit der etablierten Software ProBat (BEHR et al. 2015, 2018). Diese ermöglicht eine fundierte Schätzung der jährlichen Schlagopfer und leitet daraus individuelle Betriebsgrenzen für die jeweilige Anlage ab.

Maßnahmen

Für den Untersuchungszeitraum, in der Regel vom 1. Mai bis 15. Oktober, ermittelt ProBat für jede Anlage individuelle Cut-In-Windgeschwindigkeiten (die Windgeschwindigkeit, ab der sich die Rotoren in Betrieb setzen dürfen), bei deren Einhaltung der Tatbestand der Tötung nicht erfüllt wird. 
Diese Werte können – nach Genehmigung durch die Naturschutzbehörde – direkt in die Anlagensteuerung übernommen werden. Häufig liegen die ermittelten Cut-In-Geschwindigkeiten deutlich unter den pauschalen Vorgaben, sodass die Anlage mit maximaler Laufzeit betrieben werden kann, ohne den Fledermausschutz zu beeinträchtigen.

Weitere Informationen


Verwendete Software

Probat – Windenergie und Fledermausschutz

Weitere Verweise

  • Behr, O., R. Brinkmann, K. Hochradel, J. Mages, F. Korner-Nievergelt, H. Reinhard, R. Simon, F. Stiller, N. Weber & M. Nagy (2018) Bestimmung des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen in der Planungspraxis - Endbericht (RENEBAT III).
  • Behr, O., R. Brinkmann, F. Korner-Nievergelt, M. Nagy, I. Niermann, M. Reich & R. Simon (2015) Reduktion des Kollisionsrisikos von Fledermäusen an Onshore-Windenergieanlagen (RENEBAT II). Nr. 7, In Umwelt und Raum, Hannover (DEU), S. 368.
  • Dürr, T. (2019) Fledermausverluste an Windenergieanlagen in Deutschland. Nennhausen (DEU), Stand: 02.09.2019.

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