Die Bundesregierung hat das Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix bis 2030 zu verdoppeln. Insbesondere die Windkraft spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.
Das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) im Jahr 2022 schuf eine Reihe von Neuregelungen im Bereich der Windenergieplanung.
Hilfestellungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren
Ziel der Studie war es, die Gesetzesänderungen für die Arbeit in der Praxis zu erläutern und – soweit möglich – zu konkretisieren.
Damit gibt die Studie Hilfestellungen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren, um den Ausbau der Windenergie an Land zu beschleunigen und dabei den Schutz bedrohter und geschützter Arten zu gewährleisten.
Umfangreiche Informationen zu aktuellen Themen des Windkraftausbaus
Zu der Vielzahl aktueller Themen, die allgemein rechtlich und artenschutzrechtlich bearbeitet werden, gehören unter anderem:
- die rechtliche Einordnung der neuen BNatSchG Regelungen über die Zumutbarkeit von Schutzmaßnahmen
- die Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der Ausweisung von Windenergiegebieten auf Ebene der Regionalplanung
- die Auseinandersetzung mit rechtlichen und fachlichen Fragen der EU Renewable Energy Directive (RED).
Mitautoren sind unsere Kollegen Jan Blew und Elias Engel. Die Veröffentlichung entstand gemeinsam mit Katrin Wulfert und Lydia Vaut von Bosch & Partner GmbH sowie Marcus Lau (Rechtsanwälte Füßer & Kollegen) und Heiko Köstermeyer (Simon & Widdig GbR).
Sie können die Studie hier herunterladen:

